RS OGH 1989/4/18 4Ob30/89, 4Ob7/93, 4Ob7/96, 4Ob282/97t, 4Ob137/02d, 4Ob191/14p

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Veröffentlicht am 18.04.1989
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Norm

UWG §9 C3a

Rechtssatz

Die Verwechslungsgefahr muß keinesfalls immer dann bejaht werden, wenn sie nur in bezug auf das Wortbild, den Wortklang oder den Wortsinn besteht; vielmehr hat sich immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt, daß der abweichende Begriffsinhalt trotz (etwa) klanglicher Ähnlichkeit die Verwechselbarkeit ausschließen kann. Das gilt nicht nur, wenn jedes der beiden Zeichen einen bestimmten, vom anderen abweichenden Begriffsinhalt hat, sondern auch dann, wenn nur das eine Zeichen einen solchen Begriffsinhalt vermittelt, das andere aber eine - für den Außenstehenden unverständliche - Phantasiebezeichnung ist (hier: "Herholz" - "Wertholz" nicht verwechselbar ähnlich).

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 30/89
    Entscheidungstext OGH 18.04.1989 4 Ob 30/89
  • 4 Ob 7/93
    Entscheidungstext OGH 09.03.1993 4 Ob 7/93
    Beisatz: Durch ausgeprägten Sinngehalt auch nur eines Zeichens wird nämlich die Gefahr einer Verwechslung nach Wortklang oder Wortbild weitgehend zurückgedrängt. (T1) Veröff: ÖBl 1993,96
  • 4 Ob 7/96
    Entscheidungstext OGH 26.02.1996 4 Ob 7/96
    nur: Die Verwechslungsgefahr muß keinesfalls immer dann bejaht werden, wenn sie nur in bezug auf das Wortbild, den Wortklang oder den Wortsinn besteht. (T2) Beis wie T1; Veröff: SZ 69/38
  • 4 Ob 282/97t
    Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 282/97t
    Vgl auch
  • 4 Ob 137/02d
    Entscheidungstext OGH 18.06.2002 4 Ob 137/02d
    Auch; Beisatz: Ein ausgeprägter Sinngehalt auch nur eines Zeichens kann die Gefahr einer Verwechslung nach Wortklang oder Wortbild weitgehend vermindern oder sogar ganz ausschließen. (T3)
  • 4 Ob 191/14p
    Entscheidungstext OGH 18.11.2014 4 Ob 191/14p
    nur T3; Beisatz: Hier: Verwechslungsgefahr "BRONCHIPLANT" mit "BRONCHIPRET" bejaht. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079137

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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