Norm
AngG §23 IARechtssatz
Beim selben Arbeitgeber zurückgelegte, lückenlos aneinanderschließende Arbeitsverhältnisse sind für die Bemessung der Abfertigung auch dann zusammenzurechnen, wenn für die Vordienstzeiten im Ausland nach ausländischem Recht keine Abfertigung gebührt hätte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Kollektivvertrag, Flugzeuggesellschaften, international, Berechnung, Einrechnung, Anrechnung, Höhe, Umfang, Ausmaß, Kettenarbeitsvertrag, Kettendienstvertrag, Zusammenrechnung, Ausland, Ende, Beendigung, Auflösung, SatzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0028858Dokumentnummer
JJR_19890419_OGH0002_009OBA00030_8900000_001