Norm
ABGB §1497 IIIRechtssatz
Die Klagsausdehnung mittels Schriftsatzes ist auch nach Streitanhängigkeit zulässig und unterbricht mit dem Einlangen bei Gericht die Verjährung. Die Endgültigkeit der Unterbrechungswirkung ist allerdings vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 235 Abs 2 und 3 ZPO sowie von jenen Umständen abhängig, die auch für die Klage gelten; dazu gehört der spätere Vortrag in der mündlichen Streitverhandlung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0034759Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.01.2015