Norm
ABGB §1102Rechtssatz
Der Ersteher muss Pachtzinsabtretungen gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Ersteigerung kannte. Er kann vom Pächter nicht nochmalige Zahlung verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020763Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.03.2021