RS OGH 1989/4/20 7Ob529/89, 1Ob141/20x

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Veröffentlicht am 20.04.1989
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Norm

ABGB §1102

Rechtssatz

Der Ersteher muss Pachtzinsabtretungen gegen sich gelten lassen, wenn er sie bei der Ersteigerung kannte. Er kann vom Pächter nicht nochmalige Zahlung verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0020763

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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