Norm
IPRG §25Rechtssatz
Für die Unehelichkeit von Kindern sieht das IPRG kein eigenes Statut vor. Liegt zur Zeit der oder entsprechend vor der Kindesgeburt nicht einmal der Schein einer Ehe der Mutter vor, darf sogleich von der Unehelichkeit des Kindes ausgegangen werden, sofern das Personalstatut zwischen ehelichen und unehelichen Kindern unterscheidet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0076606Dokumentnummer
JJR_19890426_OGH0002_0010OB00560_8900000_002