Norm
IPRG §12Rechtssatz
Zur Rechtsfähigkeit einer juristischen Person bzw einer sonstigen Personenverbindung oder Vermögensverbindung, die gleichfalls Träger von Rechten und Pflichten sein kann, gehören neben den Fragen der wirksamen Entstehung, des Umfanges (einschließlich Parteifähigkeit) und der Beendigung der Rechtspersönlichkeit auch alle Fragen der inneren und äußeren Organisation und damit auch Fragen der wirksamen Formwandlung, der Verschmelzung und der gesellschaftsrechtlich relevanten Vermögensübertragung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077097Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2017