Norm
ABGB §918 IVaRechtssatz
Die Geltendmachung eines vereinbarten Terminverlustes wegen Nichtbezahlung von Wertsicherungsbeträgen kann dann unangemessen sein, wenn der Schuldner nur zufolge Auslegungsdifferenzen mit einem verhältnismäßig geringfügigen Betrag in Zahlungsverzug gekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0018357Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021