Norm
ABGB §302 BRechtssatz
Zu ersetzen ist dabei nicht der gesamte Unternehmenswert, sondern nur die Differenz zwischen diesem und dem Liquidationswert aller nicht enteigneten Unternehmensbestandteile. Maßstab für diese Entschädigung ist die konkrete Ertragslage des Unternehmens. ( hier: Schottergrube)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010042Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018