Norm
StPO nF §435 Abs2Rechtssatz
Die Neufassung des § 435 Abs 2 StPO durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1987 hat keine Änderung der Rechtslage, sondern nur eine Anpassung derselben an die bereits herrschende Judikatur gebracht, welche schon bisher - nur - gegen ermessensentrückte Voraussetzungen einer Anstaltsunterbringung die Nichtigkeitsbeschwerde zuließ.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0101745Dokumentnummer
JJR_19890427_OGH0002_0130OS00046_8900000_002