Norm
VersVG §6 Abs3 DRechtssatz
Das Gericht muß auch ohne formellen Beweisantritt einen Mangel an Verschulden berücksichtigen, wenn die Sachlage dazu Anlaß bietet. Zweifel gehen aber zu Lasten des Beklagten. Entsprechendes gilt für fehlende Kausalität.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079990Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012