Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Unter "Leistung" im Sinn des § 48 RL-BA ist alles zu verstehen, was für die Schlepperdienste in Aussicht gestellt und bezahlt wird. Selbst wenn nur reine Barauslagen ersetzt worden wären, so wäre schon dadurch der Schuldspruch wegen Verletzung der Bestimmung des § 48 RL-BA begründet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056502Dokumentnummer
JJR_19890508_OGH0002_000BKD00021_8800000_001