Norm
ASGG §40 Abs1 Z2Rechtssatz
Funktionäre und Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung oder freiwilligen kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigung sind in analoger Anwendung des § 31 Abs 2 ZPO auch berechtigt, einen anderen vertretungsberechtigten Funktionär oder Arbeitnehmer einer gesetzlichen Interessenvertretung oder einer Berufsvereinigung zu substituieren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036015Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018