RS OGH 1989/5/9 10ObS118/89

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Veröffentlicht am 09.05.1989
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Norm

ASGG §89 Abs2

Rechtssatz

Auf § 391 Abs 2 ASVG baut § 89 Abs 2 ASGG auf. Die Fassung des § 89 Abs 2 ASGG weicht wohl im Wortlaut von den früheren Bestimmungen ab. Dagegen, daß damit jedoch grundsätzlich inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden, sprechen die Ausführungen in den Gesetzesmaterialien, die die Vorbildfunktion der früheren Bestimmung hervorheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085716

Dokumentnummer

JJR_19890509_OGH0002_010OBS00118_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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