Norm
ASVG §255 BaRechtssatz
Beherrscht ein Versicherter lediglich die in zwei Lehrberufen im wesentlichen einander überdeckenden unqualifizierten Kenntnisse, ("Mischberuf") nicht aber die qualifizierten eines dieser beiden Lehrberufe, so liegt kein angelernter Beruf vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084453Dokumentnummer
JJR_19890509_OGH0002_010OBS00100_8900000_001