Norm
ABGB §863 ARechtssatz
Aus einer einmaligen Unterhaltszahlung, die nach der Scheidung ohne förmliche Vereinbarung geleistet wurde, kann nicht auf einen konkludenten Verpflichtungswillen für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung geschlossen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0014183Dokumentnummer
JJR_19890523_OGH0002_010OBS00147_8900000_001