RS OGH 1989/5/23 10ObS147/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.05.1989
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Norm

ABGB §863 A
ASVG §258 Abs4

Rechtssatz

Aus einer einmaligen Unterhaltszahlung, die nach der Scheidung ohne förmliche Vereinbarung geleistet wurde, kann nicht auf einen konkludenten Verpflichtungswillen für die Zeit nach rechtskräftiger Scheidung geschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0014183

Dokumentnummer

JJR_19890523_OGH0002_010OBS00147_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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