RS OGH 1989/5/23 10ObS154/89, 10ObS157/04t, 10ObS139/12g

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Veröffentlicht am 23.05.1989
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Wege außerhalb der Arbeitsstätte, die in Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung zurückgelegt werden, sind ein Teil der versicherten Beschäftigung. Dadurch unterscheiden sie sich von den nach § 175 Abs 2 Z 1 ASVG versicherten Wegen zur oder von der Arbeitsstätte, die der Arbeitstätigkeit vorangehen oder nachfolgen.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 154/89
    Entscheidungstext OGH 23.05.1989 10 ObS 154/89
  • 10 ObS 157/04t
    Entscheidungstext OGH 09.11.2004 10 ObS 157/04t
    nur: Wege außerhalb der Arbeitsstätte, die in Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung zurückgelegt werden, sind ein Teil der versicherten Beschäftigung. (T1); Beisatz: Betriebsweg. (T2); Veröff: SZ 2004/157
  • 10 ObS 139/12g
    Entscheidungstext OGH 02.10.2012 10 ObS 139/12g
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084192

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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