Norm
EVHGB Art8 Nr8Rechtssatz
Kriterium der echten Fremdwährungsschuld ist, dass der Gläubiger den Anspruch auf Zahlung in Fremdwährung hat, während bei der unechten Fremdwährungsschuld dem Gläubiger eine Forderung nur in inländischer Währung zusteht und die Angabe der fremden Währung lediglich als Rechnungsgrundlage zur Ermittlung des geschuldeten Schillingbetrages dient. Merkmal der effektiven Fremdwährungsschuld ist dagegen, dass dem Schuldner bei einer auf eine ausländische Währung lautenden Schuld nicht das Recht (Ersetzungsbefugnis) zusteht, die Schuld durch Zahlung mit inländischer Währung zu tilgen, sondern dass er auch bei vereinbarten inländischen Zahlungsort nur in ausländischer Währung erfüllen kann.
Entscheidungstexte
Schlagworte
FremdwährungskreditEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0061067Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022