Norm
ABGB §864aRechtssatz
Die in ein umfangreiches Vertragsformblatt aufgenommene Klausel, ein Bürge, der die Haftung für einen zeitlich und der Höhe nach begrenzten Kredit übernimmt, hafte darüber hinaus mit dem Kreditnehmer abgeschlossenen oder künftig abzuschließenden Kreditverträgen, ist ungewöhnlich im Sinne des § 864a ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0014606Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016