RS OGH 1989/5/31 6Ob609/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1989
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Norm

ZPO §116 V
ZPO §514 B
ZPO §563

Rechtssatz

Die Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach § 563 ZPO rechtzeitig war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036508

Dokumentnummer

JJR_19890531_OGH0002_0060OB00609_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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