Norm
ZPO §116 VRechtssatz
Die Beschwer gegen die Bestellung eines zwischenzeitig wieder enthobenen Kurators ist nicht weggefallen, wenn es darum geht, ob die Zustellung einer gerichtlichen Aufkündigung an ihn nach § 563 ZPO rechtzeitig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0036508Dokumentnummer
JJR_19890531_OGH0002_0060OB00609_8900000_001