Norm
StPO §285fRechtssatz
Beschlußmäßige Einholung tatsächlicher Aufklärung darüber, wann das Protokoll über die Hauptverhandlung förmlich abgeschlossen und den Akten einverleibt sowie ob und wann ein Schöffe (dessen Beeidigung im Hauptverhandlungprotokoll nicht beurkundet ist) beeidigt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0100278Dokumentnummer
JJR_19890601_OGH0002_0120OS00059_8900000_003