Norm
RL-BA 1977 §42Rechtssatz
Die Besorgung von Kanzleigeschäften, nämlich die Abfassung von Mahnschreiben, durch kanzleifremde Personen (Mitarbeiter eines Inkassobüros), verstößt gegen § 42 RL-BA. Auch wenn der Rechtsanwalt verschiedene Textbausteine genehmigt haben sollte, so verletzt er durch die Erteilung der Ermächtigung, die Textbausteine durch kanzleifremde Personen beliebig zusammenzusetzen, gegen § 42 RL-BA.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0072513Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018