Norm
ASVG §136Rechtssatz
Wenn ein Desinfektionsmittel ausnahmsweise zur Beseitigung oder Linderung einer Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges dient, kann es ein Heilmittel sein. Ein solcher Ausnahmsfall liegt bei einer Hausstaubmilbenallergie bezüglich des Mittels "ACAROSAN" vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083924Dokumentnummer
JJR_19890606_OGH0002_010OBS00062_8900000_004