Norm
StGB §35Rechtssatz
Eine alkoholbedingte Herabsetzung der Zurechnungsfähigkeit wird ua auch dann durch den Vorwurf aufgewogen, den der Genuß des berauschenden Mittels begründet, wenn eine Zechtour mit dem Vorhaben, sich exzessivem Alkoholgenuß hinzugeben ("Alkoholvernichtungstour"), unternommen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091098Dokumentnummer
JJR_19890606_OGH0002_0150OS00045_8900000_001