Norm
ABGB §364c C1Rechtssatz
Die Verbücherung eines Pachtvertrages ( Bestandvertrages ) schmälert die Haftungsgrundlage, die einem Ausgedingsberechtigten durch Einräumung eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes gesichert werden soll, wie deren Belastung durch ein dingliches Nutzungsrecht. Das eingeräumte dingliche Belastungs- und Veräußerungsverbot steht damit einer Vormerkung des Pachtvertrages entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010770Dokumentnummer
JJR_19890606_OGH0002_0050OB00036_8900000_001