Norm
ABGB §844Rechtssatz
Fehlt eine genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen der Grunddienstbarkeit, so ist die diesbezügliche Beschränkung zumindest grundbuchsrechtlich nicht wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013867Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.09.2021