Norm
WaffG §8Rechtssatz
Der Besitzbegriff des Waffengesetzes umfaßt jedenfalls auch jeden Besitz im Sinne des ABGB. Die Übergabe einer Waffe an einen Verwahrer, der zivilrechtlich zur Herausgabe der ihm anvertrauten Sache verpflichtet ist, berührt den Besitz des Hinterlegers demnach nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0082006Dokumentnummer
JJR_19890608_OGH0002_0120OS00036_8900000_001