Norm
StPO §285fRechtssatz
Beschlußförmiger Auftrag an das Erstgericht um Aufklärung über die - aus den Akten nicht ersichtlichen - Ergebnisse seinerzeitiger gerichtlicher Aufenthaltserhebungen betreffend Zeugen, deren unterbliebene Vernehmung als Verfahrensmangel (§ 281 Abs 1 Z 4 StPO) gerügt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0100286Dokumentnummer
JJR_19890608_OGH0002_0120OS00050_8900000_002