Norm
StGB §133 CRechtssatz
Ein ihm anvertrautes Gut eignet sich fallbezogen schon zu, wer ein unter Eigentumsvorbehalt stehendes Kraftfahrzeug vor der vollen Auszahlung des Kaufpreises ohne Zustimmung des Vorbehaltseigentümers einem Dritten auf Grund eines Kaufvertrages überläßt, mag er auch den Typenschein, der sich beim Vorbehaltseigentümer befindet, nicht mitübergeben haben (EvBl 1964/435).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094109Dokumentnummer
JJR_19890608_OGH0002_0120OS00038_8900000_002