Norm
ABGB §867Rechtssatz
Die (genehmigte) Satzung der Stiftung bildet die im Hinblick auf die bei ihrer Erlassung obwaltende staatliche Beteiligung besonders qualifizierte normative Ordnung, an der die Rechtswirksamkeit des Handelns der Stiftungsorgane zu messen ist. Die für Vereine entwickelten Grundsätze (EvBl 1982/177) haben auch hier Anwendung zu finden. Es ist anhand der Satzung zu prüfen, ob der Organwalter zur Vornahme einer bestimmten Rechtshandlung berechtigt war und dadurch für die Stiftung Rechte und Pflichten begründet wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0014697Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2016