Norm
ArbVG §8Rechtssatz
Analoge Anwendung des § 9 Abs 3 ArbVG bei einem Zusammentreffen eines von einem Mindestlohntarifes erfassten Wirtschaftsbereichs von maßgeblicher Bedeutung mit einem von einem KollV erfassten untergeordneten Teilbereich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0050861Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016