Norm
UrlG §4 Abs1Rechtssatz
Der Abschluss einer Urlaubsvereinbarung bedarf einer übereinstimmender Willenserklärung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Beginn und das Ende des Erholungsurlaubes; diese Erklärung kann ausdrücklich aber auch schlüssig erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0077447Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2021