Norm
ABGB §983Rechtssatz
Bei der Darlehensklage trifft den Gläubiger die Beweislast für die Zuzählung eines Geldbetrages als Darlehen und dessen Höhe sowie für den Ablauf des Rückzahlungstermins.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0019319Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.07.2019