RS OGH 1989/6/14 3Ob54/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.06.1989
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Norm

EO §47

Rechtssatz

Es ist nicht erforderlich, den Antrag auf Ablegung eines Offenbarungseides schon im Exekutionsantrag zu stellen. Wenn der Antrag gesondert gestellt wird, müssen nicht neuerlich die für die Erteilung der Exekutionsbewilligung erforderliche Urkunden angeschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0001679

Dokumentnummer

JJR_19890614_OGH0002_0030OB00054_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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