Norm
DSt 1872 §12 Abs1 litbRechtssatz
Die Bestimmung des § 410 a StPO ist ausschließlich auf das Tagessatzsystem im StGB abgestellt und kann demnach auch nicht im Wege der Analogie auf eine ziffernmäßig zu bestimmende Geldbuße angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055429Dokumentnummer
JJR_19890619_OGH0002_000BKD00037_8900000_001