Norm
DSt 1872 §12 Abs1 litbRechtssatz
Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung einer Eigentumswohnung, demnach eine zu einem Zeitpunkt, als dem Rechtsanwalt seine finanziellen Verpflichtungen aus dem eingangs angeführten Erkenntnis bekannt waren, gesetzte Handlung kann jedenfalls nicht in analoger Anwendung der Bestimmung des § 410 StPO zu einer Neubemessung der über ihn rechtskräftig verhängten Geldbuße führen, weil damit ein nachträglich hervorgekommener Milderungsgrund nicht aufgezeigt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055438Dokumentnummer
JJR_19890619_OGH0002_000BKD00037_8900000_002