Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Bei der Frage, ob dem Verletzten der Ersatz von Besuchskosten zugesprochen werden kann, kommt es in der Regel weniger darauf an, ob die den Verletzten besuchende Person ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist, sondern darauf, ob sie ihm gegenüber beistandspflichtig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0022710Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2016