RS OGH 1989/6/20 10ObS207/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1989
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Norm

ASVG §176 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Meinung, daß ein Schaden bereits eingetreten sein muß, findet im Gesetz keine Stütze. Eine tatsächlich oder vernünftig vermutete Gefahr reicht aus (OLG Wien SVSlg 6793).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084081

Dokumentnummer

JJR_19890620_OGH0002_010OBS00207_8900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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