Norm
ASVG §175Rechtssatz
Nicht jeder Verstoß gegen gesetzliche oder polizeiliche Vorschriften fällt unter den Begriff der "selbst geschaffenen Gefahr". Der Kausalzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall kann zwar auch wegen einer sogenannten selbst geschaffenen Gefahr fehlen, wobei jedoch nur eine aus betriebsfremden Motiven selbst geschaffenen Gefahr den Kausalzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall ausschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084180Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.10.2014