RS OGH 1989/6/20 10ObS185/89, 10ObS52/90, 10ObS131/99h, 10ObS84/14x

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Veröffentlicht am 20.06.1989
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Nicht jeder Verstoß gegen gesetzliche oder polizeiliche Vorschriften fällt unter den Begriff der "selbst geschaffenen Gefahr". Der Kausalzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall kann zwar auch wegen einer sogenannten selbst geschaffenen Gefahr fehlen, wobei jedoch nur eine aus betriebsfremden Motiven selbst geschaffenen Gefahr den Kausalzusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall ausschließt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0084180

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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