Norm
OGHGeo §60 Abs7Rechtssatz
Im Beschwerdeverfahren vor dem Obersten Gerichtshof ist nach den hiefür geltenden Verfahrensvorschriften eine schriftliche Stellungnahme des Beschwerdeführers zu der zu seiner Beschwerde von der Generalprokuratur abgegebenen Äußerung nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071174Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008