RS OGH 1989/6/23 16Os24/89, 12Os110/91, 14Os185/08z

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Veröffentlicht am 23.06.1989
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Norm

StGB §39
StPO §281 Abs1 Z11 Fall3

Rechtssatz

Die Erörterung der (an sich bestehenden) Möglichkeit einer Strafschärfung gemäß § 39 StGB in den Urteilsgründen stellt keineswegs einen unvertretbaren Verstoß gegen Bestimmungen über die Strafbemessung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091347

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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