Norm
WEG 1975 §17Rechtssatz
Wohnungseigentümer können ihren Anspruch auf Rechnungslegung nach § 17 Abs 2 Z 1 WEG im außerstreitigen Verfahren auch für Abrechnungszeiträume verfolgen, in denen sie noch Wohnungseigentumsbewerber waren, wenn die Abrechnung für die Zeit nach Verbücherung des Wohnungseigentums auch nur eines Teilhabers begehrt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0083425Dokumentnummer
JJR_19890627_OGH0002_0050OB00088_8800000_002