Norm
GmbHG §63 Abs5Rechtssatz
Die Übergabe eines (gedeckten) Schecks an den Geschäftsführer reicht auch dann zur Leistung der Stammeinlage aus, wenn die Schecksumme einem überschuldeten Konto gutgebracht wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060004Dokumentnummer
JJR_19890627_OGH0002_0040OB00555_8900000_005