RS OGH 1989/6/27 4Ob555/89, 6Ob563/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1989
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Norm

GmbHG §63 Abs5

Rechtssatz

Die Übergabe eines (gedeckten) Schecks an den Geschäftsführer reicht auch dann zur Leistung der Stammeinlage aus, wenn die Schecksumme einem überschuldeten Konto gutgebracht wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0060004

Dokumentnummer

JJR_19890627_OGH0002_0040OB00555_8900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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