Norm
UWG §2 D1Rechtssatz
Verweist ein als Versicherungsmakler auftretendes Unternehmen darauf, daß an ihm alle bedeutende Versicherungsunternehmen beteiligt seien, ist diese Beteiligung aber erst geplant und ist das Unternehmen nur von einem Versicherer beherrscht, ist die Werbebehauptung zur Irreführung geeignet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0078260Dokumentnummer
JJR_19890627_OGH0002_0040OB00067_8900000_001