RS OGH 1989/6/27 4Ob67/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1989
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Norm

UWG §2 D1

Rechtssatz

Verweist ein als Versicherungsmakler auftretendes Unternehmen darauf, daß an ihm alle bedeutende Versicherungsunternehmen beteiligt seien, ist diese Beteiligung aber erst geplant und ist das Unternehmen nur von einem Versicherer beherrscht, ist die Werbebehauptung zur Irreführung geeignet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0078260

Dokumentnummer

JJR_19890627_OGH0002_0040OB00067_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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