Norm
ASGG §50Rechtssatz
Das Feststellungsbegehren des Arbeitnehmers, dass er mit dem Arbeitgeber - wenn auch auf Grund eines nichtigen Arbeitsvertrages - in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis gestanden sei, gehört gemäß § 355 Z 1 ASVG zu den Verwaltungssachen, über die nicht auf dem Rechtsweg, sondern von der Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0085482Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.10.2019