Norm
ABGB §1299 BRechtssatz
Der Patient hat aus dem Behandlungsvertrag Anspruch auf Anwendung der nach dem Stand der Wissenschaft zu fordernden sichersten Maßnahmen zur möglichsten Ausschaltung oder Einschränkung bekannter Operationsgefahren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Tier, TierarztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0026368Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.03.2018