RS OGH 1989/7/10 Bkd5/89

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Veröffentlicht am 10.07.1989
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Norm

DSt 1872 §2 I

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt, gegen den (unbegründet) schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden, ist zur eigenen Rehabilitation und zur Erhaltung des Ansehens seines Standes verpflichtet, sich dagegen rechtzeitig und entsprechend (allenfalls durch Erstattung einer Strafanzeige wegen Verleumdung) zur Wehr zu setzen.

Entscheidungstexte

  • Bkd 5/89
    Entscheidungstext OGH 10.07.1989 Bkd 5/89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056499

Dokumentnummer

JJR_19890710_OGH0002_000BKD00005_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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