Norm
DSt 1872 §2 IRechtssatz
Ein Rechtsanwalt, gegen den (unbegründet) schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden, ist zur eigenen Rehabilitation und zur Erhaltung des Ansehens seines Standes verpflichtet, sich dagegen rechtzeitig und entsprechend (allenfalls durch Erstattung einer Strafanzeige wegen Verleumdung) zur Wehr zu setzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056499Dokumentnummer
JJR_19890710_OGH0002_000BKD00005_8900000_001