Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Ein Beklagter kann die gegen ihn sprechende Vermutung, dass er auch künftig zu Wettbewerbsverstößen geneigt sein werde, nicht schon damit entkräften, dass er einem von mehreren etwa zur selben Zeit auftretenden Unterlassungskläger - womöglich jenem, der die geringsten Forderungen stellt - einen vollstreckbaren Vergleich im Umfang des Urteilsbegehrens anbietet, während er den übrigen Klägern gegenüber nur die Abweisung der Klage beantragt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0079957Zuletzt aktualisiert am
23.01.2009