RS OGH 1989/8/1 15Os72/89

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Veröffentlicht am 01.08.1989
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Norm

StGB §142 Abs2 Ga

Rechtssatz

Anwendung erheblicher Gewalt, wenn der Überfallene gewürgt, zu Boden gerissen und im Würgegriff etwa fünf Minuten am Boden liegend festgehalten und im Faustschlägen, die Verletzungen nach sich zogen, mißhandelt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094362

Dokumentnummer

JJR_19890801_OGH0002_0150OS00072_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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