RS OGH 1989/8/1 15Os70/89

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Veröffentlicht am 01.08.1989
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Norm

StPO §120 A

Rechtssatz

Die Tatsache, daß der beigezogene Sachverständige bereits gegen Entgelt ein Privatgutachten für die Privatbeteiligte erstattet hatte, ist geeignet, den nicht bloß subjektiven Anschein einer Befangenheit des Sachverständigen zu erwecken, der ungeachtet der hohen Fachkunde des Sachverständigen und seiner Integrität beachtlich ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0098233

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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