Norm
StGB §6 A3Rechtssatz
Wer an einem Motorrennen (Skijöring) teilnimmt, obwohl er erst kurz zuvor die Lenkerberechtigung erworben und nur geringe einschlägige Erfahrung hat, ist (besonders) verpflichtet, seine Fahrweise dem Können entsprechend auf den Ausschluß wettkampfunüblicher Drittgefährdung auszurichten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0088861Dokumentnummer
JJR_19890808_OGH0002_0110OS00034_8900000_002